Schnuppertag Bewerbung: Wie fragst du in der Schweiz nach einer Schnupperlehre?

Für einen Schnuppertag bewirbst du dich in der Schweiz meist mit einem kurzen Anruf oder einer E-Mail an die Person, die im Betrieb die Lernenden betreut. Manche Betriebe wollen schon dafür eine schriftliche Bewerbung mit Lebenslauf. Schnuppern darfst du ab 13 Jahren, in der Regel in den Ferien und unbezahlt.
Die Schnuppertag Bewerbung ist für die meisten Jugendlichen in der Schweiz der allererste Kontakt mit einem Betrieb. Sie entscheidet, ob du einen Beruf von innen sehen darfst, und oft auch, ob du später dort eine Lehrstelle bekommst. Auf Yousty waren am 11. Oktober 2026 21 108 Schnupperlehren ausgeschrieben. Dieser Artikel zeigt, wie du anfragst, was in die Bewerbung gehört, welche Regeln gelten, und gibt dir drei Muster zum Kopieren: für die E-Mail, den Brief und den Anruf.
Wie bewirbst du dich für einen Schnuppertag?
Für einen Schnuppertag fragst du direkt beim Betrieb an: per Telefon, per E-Mail oder persönlich vor Ort. Am besten verlangst du die Person, die für die Lernenden zuständig ist, die Berufsbildnerin oder den Berufsbildner. Sag in zwei Sätzen, wer du bist, welcher Beruf dich interessiert und wann du Zeit hast.
Das Berufsinformationszentrum (BIZ) des Kantons Bern schreibt in seinem Merkblatt «Alles über die Schnupperlehre»: «Am besten rufst du an, schreibst eine E-Mail oder gehst persönlich vorbei. Frage nach der Person, die im Betrieb für die Ausbildung von Lernenden verantwortlich ist.» Das Berufswahl-Portal des Kantons Zürich rät dasselbe: «Am besten rufst du an oder gehst persönlich vorbei.» Und ergänzt: «Du kannst dich auch via E-Mail beim Betrieb für eine Schnupperlehre melden.»
Das Portal berufsberatung.ch, betrieben vom Schweizerischen Dienstleistungszentrum Berufsbildung (SDBB), nennt drei Wege: «Du kannst einen Betrieb telefonisch, per E-Mail oder über die Webseite kontaktieren.» Viele grössere Firmen haben auf ihrer Webseite ein eigenes Formular für Schnupperanfragen. Wenn es eines gibt, nimm dieses.

Telefon, E-Mail oder Brief: Welcher Weg passt zu deiner Anfrage?
Ein Anruf ist der schnellste Weg und zeigt Mut, eine E-Mail ist am einfachsten zu planen, ein Brief ist nötig, wenn der Betrieb eine schriftliche Bewerbung verlangt. Schau zuerst auf der Webseite oder im Inserat nach, was der Betrieb wünscht. Steht nichts, rufst du an und fragst.
| Weg | Wann er passt | Was du brauchst | Vorteil |
|---|---|---|---|
| Telefon | Kleiner Betrieb, kein Formular | Notizzettel mit deinen Fragen, Kalender | Du bekommst sofort eine Antwort |
| Kontakt-Adresse bekannt, kein Formular | Kurzer Text, Lebenslauf als PDF | Du kannst in Ruhe formulieren | |
| Brief oder Online-Bewerbung | Betrieb verlangt eine schriftliche Bewerbung | Brief, Lebenslauf, evtl. Zeugnisse | Wirkt sorgfältig, passt für begehrte Berufe |
| Persönlich vorbeigehen | Laden, Restaurant, Werkstatt in deiner Nähe | Gepflegtes Auftreten, Lebenslauf zum Abgeben | Der Betrieb sieht dich gleich |
Wichtig ist der Hinweis des BIZ Bern: «Manche Betriebe verlangen bereits für die Schnupperlehre eine schriftliche Bewerbung oder eine Online-Bewerbung via Mail oder Plattform.» Wer dann nur anruft, wird auf die Bewerbung verwiesen. Frag deshalb am Telefon immer nach, ob der Betrieb etwas Schriftliches braucht. berufsberatung.ch formuliert es so: «Frage, an wen du dich wenden kannst, um deine Bewerbung einzureichen.»
Was gehört in eine Bewerbung für die Schnupperlehre?
Eine schriftliche Schnupperbewerbung ist kürzer als eine Bewerbung für die Lehrstelle. Es reichen ein kurzer Brief oder eine E-Mail und dein Lebenslauf. Zeugnisse legst du nur bei, wenn der Betrieb sie verlangt. Wichtig ist, dass du zeigst, warum dich genau dieser Beruf und dieser Betrieb interessieren.
In den Brief oder die E-Mail gehören:
- Wer du bist: Name, Alter, Schule und Klasse
- Welcher Beruf: die genaue Berufsbezeichnung, zum Beispiel «Fachfrau Gesundheit EFZ»
- Warum dieser Betrieb: ein konkreter Grund, kein allgemeines Lob
- Wann du Zeit hast: am besten Ferienwochen mit Datum
- Wie man dich erreicht: Telefonnummer und E-Mail-Adresse
berufsberatung.ch gibt für die Anfrage drei einfache Regeln vor: «Stell dich mit deinem Vor- und Nachnamen vor», «Erkläre, warum dich dieser Betrieb besonders interessiert» und «Zeige, dass du motiviert bist». Das SDBB schreibt in seinem Merkblatt für Lehrbetriebe zudem: «Der Betrieb darf vom Jugendlichen erwarten, dass er sich mit seinem Wahlberuf vor Antritt der Schnupperlehre befasst hat.» Lies also vorher die Berufsbeschreibung auf berufsberatung.ch, damit du im Gespräch zeigen kannst, was du schon weisst.
Wie du später die eigentliche Bewerbung für die Lehrstelle aufbaust, mit Bewerbungsbrief in elf Teilen, Dossier und Eignungstest, steht im Artikel Bewerbung für eine Lehrstelle schreiben.
Wie sieht eine Schnupperbewerbung aus? Drei Muster zum Kopieren
Die drei Muster unten decken die häufigsten Fälle ab: eine E-Mail, einen Brief für Betriebe, die eine schriftliche Bewerbung wollen, und einen Leitfaden für den Anruf. Ersetze alles in eckigen Klammern durch deine Angaben, und schreib den Grund für den Betrieb immer selbst. Eine Vorlage, die für alle Betriebe gleich ist, fällt sofort auf.
Muster 1: E-Mail-Anfrage für einen Schnuppertag
Betreff: Anfrage Schnupperlehre als [Beruf, z. B. Fachfrau Gesundheit EFZ] Sehr geehrte Frau [Nachname] Ich heisse [Vorname Nachname], bin [Alter] Jahre alt und besuche die [Klasse] in [Schulort]. In meiner Berufswahl interessiere ich mich besonders für den Beruf [Beruf]. [Ein konkreter Grund, z. B.: An einem Informationsabend habe ich gesehen, wie vielseitig die Arbeit mit Patientinnen und Patienten ist.] Ihr Betrieb bildet Lernende in diesem Beruf aus, und [Grund für genau diesen Betrieb]. Darum möchte ich Sie fragen, ob ich bei Ihnen einige Tage schnuppern darf. Am liebsten würde ich in den [Ferien] vom [Datum] bis [Datum] kommen. Falls das nicht passt, richte ich mich gerne nach Ihnen. Meinen Lebenslauf habe ich angehängt. Sie erreichen mich unter [Telefonnummer] oder per E-Mail. Freundliche Grüsse [Vorname Nachname] Beilage: Lebenslauf
Muster 2: Brief für eine schriftliche Schnupperbewerbung
[Vorname Nachname] [Strasse Nr.] [PLZ Ort] [Telefonnummer] [E-Mail-Adresse] [Name des Betriebs] [Frau/Herr Vorname Nachname] [Strasse Nr.] [PLZ Ort] [Ort], [Datum] Bewerbung für eine Schnupperlehre als [Beruf] Sehr geehrte Frau [Nachname] Ich besuche die [Klasse] in [Schulort] und bin mitten in der Berufswahl. Der Beruf [Beruf] interessiert mich, weil [konkreter Grund aus deinem Alltag, z. B.: ich zu Hause gerne Dinge repariere und wissen will, wie Geräte funktionieren]. Auf berufsberatung.ch habe ich gelesen, dass [eine Aufgabe aus dem Beruf]. Das möchte ich in Ihrem Betrieb selbst erleben. Ihr Betrieb gefällt mir, weil [Grund für genau diesen Betrieb]. In der Schule mag ich besonders [Fach], und in meiner Freizeit [Hobby oder Engagement, das zum Beruf passt]. Ich bin pünktlich, frage nach, wenn ich etwas nicht verstehe, und packe gerne mit an. Ich hätte vom [Datum] bis [Datum] Zeit, das sind meine [Ferien]. Gerne passe ich mich Ihren Möglichkeiten an. Ich freue mich auf Ihre Antwort. Freundliche Grüsse [Unterschrift] [Vorname Nachname] Beilagen: Lebenslauf[, Zeugnisse, falls verlangt]
Muster 3: Leitfaden für den Anruf
Grüezi, mein Name ist [Vorname Nachname]. Ich besuche die [Klasse] in [Schulort] und interessiere mich für den Beruf [Beruf]. Darf ich mit der Person sprechen, die bei Ihnen für die Lernenden zuständig ist? [Wenn du verbunden bist:] Ich möchte gerne fragen, ob ich bei Ihnen eine Schnupperlehre als [Beruf] machen darf. Ich hätte in den [Ferien] vom [Datum] bis [Datum] Zeit. [Fragen, die du stellen kannst:] - Brauchen Sie dafür eine schriftliche Bewerbung oder meinen Lebenslauf? - An wen schicke ich die Unterlagen? - Was soll ich am Schnuppertag anziehen und mitbringen? - Wann und wo soll ich mich melden? [Zum Schluss:] Vielen Dank für Ihre Zeit. Auf Wiederhören.
Notiere dir beim Anruf Namen, Datum und Zeit. berufsberatung.ch empfiehlt für das Telefonat «einen Zettel mit deinen Fragen und den wichtigen Informationen». Hat der Betrieb gerade keinen Platz, gib nicht einfach auf: «Frage nach, ob der Betrieb deinen Lebenslauf behalten möchte, um sich melden zu können.»
Ab wann und wie lange darfst du schnuppern?
Schnuppern darfst du in der Schweiz ab 13 Jahren. Eine Schnupperlehre dauert meist ein bis fünf Tage und höchstens zwei Wochen am Stück. Du schnupperst grundsätzlich in den Schulferien. Für Schnuppertage während der Schulzeit brauchst du die Erlaubnis deiner Schule.
Die Grundlage ist die Jugendarbeitsschutzverordnung (ArGV 5, SR 822.115). Nach Art. 8 dürfen Jugendliche ab 13 Jahren leichte Arbeiten machen, «namentlich» in Programmen, «die im Rahmen der Berufswahlvorbereitung vom Betrieb, … von Berufsberatungsstellen … angeboten werden». Art. 11 begrenzt die Arbeitszeit während eines Berufswahlpraktikums auf «acht Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche, jeweils zwischen 6 Uhr und 18 Uhr». Bei mehr als fünf Stunden steht dir eine Pause von mindestens einer halben Stunde zu, und ein einzelnes Praktikum ist «auf zwei Wochen begrenzt».
| Regel | Was gilt | Quelle |
|---|---|---|
| Mindestalter | 13 Jahre | ArGV 5, Art. 8 |
| Arbeitszeit | Höchstens 8 Stunden pro Tag, 40 pro Woche | ArGV 5, Art. 11 |
| Tageszeit | Zwischen 6 und 18 Uhr, nur an Werktagen | ArGV 5, Art. 11; SDBB Merkblatt 08 |
| Pause | Mindestens 30 Minuten bei mehr als 5 Stunden | ArGV 5, Art. 11 |
| Dauer | Meist 1 bis 5 Tage, höchstens 2 Wochen am Stück | BIZ Bern, Kanton Zürich, ArGV 5 |
| Gefährliche Arbeiten | Verboten, nur zuschauen erlaubt | ArGV 5, Art. 4; SECO |
| Lohn | Grundsätzlich keiner | berufsberatung.ch |
Zu den Ferien schreibt das BIZ Bern: «Grundsätzlich musst du in den Ferien schnuppern. Für eine Schnupperlehre während der Unterrichtszeit brauchst du normalerweise eine Bewilligung (Dispensation) der Schule.» Wie lange du bleiben darfst, entscheidet der Betrieb. Laut BIZ Bern nehmen dich manche Firmen eine ganze Woche, andere zwei bis drei Tage, und «in sehr begehrten Berufen kannst du vielleicht nur einen Tag schnuppern».
Gefährliche Arbeiten sind für Jugendliche verboten (ArGV 5, Art. 4), und die Ausnahme für die berufliche Grundbildung gilt ausdrücklich nicht für Schnupperlehren. Laut dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) darfst du bei gefährlichen Arbeiten aber «zuschauen».
Wann solltest du mit dem Schnuppern anfangen?
Die meisten Jugendlichen schnuppern in der 8. Klasse, also in der 2. Sekundarklasse. Das Berufswahl-Portal des Kantons Zürich empfiehlt: «Von Vorteil machst du Schnupperlehren ab Januar der 2. Sekundarklasse.» So hast du zu Beginn der 9. Klasse, wenn die Lehrstellen für das nächste Jahr ausgeschrieben werden, schon Erfahrung und Schnupperberichte.
Der Zeitdruck ist echt. Laut dem Nahtstellenbarometer des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) boten Schweizer Unternehmen 2026 rund 74 000 Lehrstellen an, und bis im April waren bereits 68 Prozent davon vergeben. Wer erst in der 9. Klasse mit dem Schnuppern beginnt, bewirbt sich gleichzeitig um Schnupperplätze und Lehrstellen.
Wie viele Berufe du anschauen solltest, gibt der Kanton Zürich als Trichter vor: «Informiere dich über 8 bis 10 Berufe genauer.» Danach besuchst du für die Top 4 bis 6 eine Informationsveranstaltung, und «die 2 bis 4 Berufe, die dich am meisten interessieren, solltest du dann schnuppern gehen».
In 6 Schritten zum Schnuppertag
So kommst du von der ersten Idee bis zum ersten Tag im Betrieb.
- Berufe auswählen: Auf berufsberatung.ch zwei bis vier Berufe aussuchen, die dich am meisten interessieren, und die Berufsbeschreibungen lesen.
- Betriebe finden: Schnupperplätze auf Yousty oder im Lehrstellennachweis LENA suchen und Betriebe in deiner Nähe notieren.
- Termine planen: Die nächsten Schulferien eintragen. Für Tage während der Schulzeit früh bei der Schule um eine Dispensation fragen.
- Lebenslauf vorbereiten: Einen einseitigen Lebenslauf als PDF erstellen, mit Foto, Schule, Hobbys und Kontaktangaben.
- Anfragen: Anrufen, mailen oder schreiben, mit einem der Muster oben, und für jeden Betrieb einen eigenen Grund nennen.
- Nachfassen: Ohne Antwort nach etwa einer Woche freundlich nachfragen und dir notieren, wann du wen angefragt hast.
Wie verhältst du dich am Schnuppertag?
Am Schnuppertag zählt, wie du arbeitest und dich benimmst, nicht wie perfekt du schon bist. Sei pünktlich, frag nach, wenn du etwas nicht verstehst, und hilf mit, wo du darfst. Am Schluss bittest du um eine Rückmeldung oder eine schriftliche Beurteilung, die du später deiner Lehrstellenbewerbung beilegst.
berufsberatung.ch fasst es kurz zusammen: «Sei pünktlich», «Sei interessiert und neugierig, stelle Fragen» und «Bitte die Person, die dich während der Schnupperlehre betreut hat, um eine Rückmeldung». Das Berufswahl-Portal des Kantons Zürich rät: «Lass dir bei mehrtägigen Schnupperlehren als Rückmeldung eine Schnupperlehr-Beurteilung ausfüllen.»
Diese Beurteilung lohnt sich. Das BIZ Bern schreibt: «Du kannst dir während der Schnupperlehre eine gute Beurteilung durch die Firma erarbeiten. Damit verbesserst du deine Chancen auf eine Lehrstelle.» Laut dem Merkblatt des SDBB für Lehrbetriebe bewerten Betriebe dabei nicht nur einzelne Arbeiten, sondern auch «Sozial- und Selbstkompetenzen wie Hilfsbereitschaft, Benehmen und Interesse». Manche Betriebe bitten dich zudem, einen kurzen Schlussbericht über deine Eindrücke zu schreiben.
Gibt es einen Schnuppertag auch für Erwachsene?
Ja. Auch Erwachsene, die den Beruf wechseln oder eine Stelle suchen, können bei einem Betrieb einen Schnupper- oder Probetag anfragen. Dafür gelten die gleichen Grundregeln: kurze Anfrage, konkreter Grund, Lebenslauf. Wer beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) angemeldet ist, sollte den Schnuppertag vorher mit der Beraterin oder dem Berater absprechen.
Die Arbeitslosenversicherung kennt eigene Schnupperlehren für Stellensuchende. Ein Merkblatt des RAV Kanton Wallis beschreibt sie als Massnahme für «Versicherte mit anerkanntem Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung» mit einer Dauer von «1 Tag bis 3 Wochen». Der Betrieb zahlt dabei keinen Lohn: «der Praktikant erhält seine Arbeitslosenentschädigung; der Praktikant ist durch die Arbeitslosenversicherung gegen Unfall versichert.» Die Umsetzung kann je nach Kanton anders sein.
Für Erwachsene ist die schriftliche Anfrage meist ein normales Bewerbungsschreiben. Wenn du viele Stellen gleichzeitig anfragen willst, hilft Bewerbomat: Das Werkzeug findet passende Stellen auf dem Schweizer Stellenmarkt und schreibt für jede ein eigenes Anschreiben aus deinem echten Profil.
FAQ
Bekomme ich für einen Schnuppertag Lohn?
Nein, in der Regel nicht. berufsberatung.ch schreibt: «Schnupperlehren sind grundsätzlich unbezahlt.» Manche Betriebe übernehmen das Mittagessen oder die Reisekosten, darauf hast du aber keinen Anspruch.
Bin ich während der Schnupperlehre versichert?
Ja. Laut dem Merkblatt des SDBB gilt die obligatorische Unfallversicherung nach dem Unfallversicherungsgesetz (UVG) auch für Jugendliche in der Schnupperlehre. Zudem sind sie in der Betriebshaftpflichtversicherung des Betriebs eingeschlossen. Eine private Haftpflichtversicherung der Familie ist trotzdem empfehlenswert.
Ab welchem Alter darf ich schnuppern?
Ab 13 Jahren. Das steht in Art. 8 der Jugendarbeitsschutzverordnung (ArGV 5), und auch berufsberatung.ch schreibt: «Für eine Schnupperlehre muss man mindestens 13 Jahre alt sein.»
Muss ich für einen Schnuppertag einen Lebenslauf schicken?
Nicht immer, aber oft. Bei einem Anruf reicht meist das Gespräch. Bei einer E-Mail oder wenn der Betrieb eine schriftliche Bewerbung verlangt, legst du einen einseitigen Lebenslauf bei. Zeugnisse nur, wenn der Betrieb sie ausdrücklich will.
Darf ich während der Schulzeit schnuppern?
Nur mit Erlaubnis der Schule. Grundsätzlich schnupperst du in den Ferien. Laut BIZ Bern brauchst du für eine Schnupperlehre während der Unterrichtszeit «normalerweise eine Bewilligung (Dispensation) der Schule». Frag früh bei deiner Lehrperson nach.
Wie lange dauert eine Schnupperlehre?
Meist ein bis fünf Tage. In begehrten Berufen manchmal nur ein Tag. Länger als zwei Wochen am Stück ist ein einzelnes Berufswahlpraktikum laut ArGV 5 nicht erlaubt.
Was mache ich, wenn ein Betrieb absagt?
Frag freundlich, ob du es später nochmals versuchen darfst oder ob der Betrieb deinen Lebenslauf behält. Dann fragst du beim nächsten Betrieb an. Eine Absage hat oft mit vollen Terminen zu tun und nichts mit dir.
Und nach dem Schnuppern?
Nach dem Schnuppertag folgt die Bewerbung für die Lehrstelle. Lege die Schnupperbeurteilung als Beilage dazu und erwähne im Bewerbungsbrief, was du beim Schnuppern gemacht hast. Wie das geht, steht im Artikel Bewerbung für eine Lehrstelle schreiben.
Wenn du nach der Lehre oder als Erwachsene oder Erwachsener viele Bewerbungen auf einmal schreibst, übernimmt der Bewerbungsgenerator von Bewerbomat die Fleissarbeit: Er schreibt für jede Stelle ein eigenes Anschreiben aus deinem echten Profil, ohne erfundene Fähigkeiten. Du prüfst jeden Entwurf und verschickst ihn aus deinem eigenen Postfach. Die erste Bewerbung ist gratis. Was es kostet, eine Bewerbung von einem Dienst schreiben zu lassen, steht unter Bewerbung schreiben lassen in der Schweiz. Weitere Antworten findest du im Wissen von Bewerbomat.
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Jetzt gratis startenQuellen
- berufsberatung.ch (SDBB): Einen Betrieb für die Schnupperlehre kontaktieren (2026)
- berufsberatung.ch (SDBB): Schnupperlehre gut vorbereiten (2026)
- Kanton Bern, BIZ: Merkblatt M001 «Alles über die Schnupperlehre» (11.2025) (2025)
- Kanton Zürich, Berufswahl-Portal: Berufswahl und Schnupperlehre (2026)
- Jugendarbeitsschutzverordnung (ArGV 5, SR 822.115), Stand 1. April 2024 (2024)
- SECO: FAQ Jugendarbeitsschutz (2024)
- SDBB: Merkblatt 08 «Schnupperlehre» für Betriebe (Ausgabe 2018) (2018)
- SBFI: Nahtstellenbarometer 2026, Medienmitteilung vom 11. Juni 2026 (2026)
- Yousty: Schnupperlehren (2026)
- RAV Kanton Wallis: Schnupperlehre und berufliche Eignungsabklärung (11.2019) (2019)
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