Wie viele Bewerbungen pro Monat verlangt das RAV in der Schweiz?

Veröffentlicht: 26. Oktober 20269 Min. LesezeitFachlich geprüft von der Bewerbomat-Redaktion

Gezeichnetes Kalenderblatt mit Häkchen neben einem Stapel Bewerbungen und einem Kuvert mit zwei Häkchen, dahinter eine Schweizer Fahne vor Bergen mit roter Sonne
Eine Zahl, ein Formular, eine Frist: die Arbeitsbemühungen im Monat.

Wie viele Bewerbungen du pro Monat schreiben musst, legt das RAV mit dir individuell fest. Bundesrechtlich gibt es keine Fixzahl; die Kantone nennen Richtwerte, in Zürich in der Regel 10 bis 12, in Bern mindestens 8, in Solothurn bis zur Vereinbarung mindestens 6. Den Nachweis reichst du bis spätestens am 5. Tag des Folgemonats ein.

Die Frage «Wie viele Bewerbungen pro Monat verlangt das RAV?» beschäftigt jede Person, die ihre Stelle verliert oder bereits Arbeitslosenentschädigung bezieht. Zu wenige Bewerbungen, ein verspäteter Nachweis oder ein unvollständiges Formular kosten dich Taggelder. Dieser Artikel zeigt dir, was das Gesetz wirklich vorschreibt, welche Richtwerte die Kantone nennen, wie das RAV deine Bewerbungen kontrolliert und wie du das RAV-Formular sauber ausfüllst. Am Ende findest du eine Vorlage für deine eigene Bewerbungsliste und ein Muster für die E-Mail-Bewerbung.

Wie viele Bewerbungen pro Monat musst du dem RAV nachweisen?

Eine feste Zahl für die ganze Schweiz gibt es nicht. Die Anzahl vereinbarst du mit deiner Beratungsperson im Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV). Als Richtwert nennen die Kantone 6, 8 oder 10 bis 12 Bewerbungen pro Monat. Entscheidend ist die Zahl, die du schriftlich oder im Gespräch mit dem RAV vereinbart hast.

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) schreibt in seinem Merkblatt «Rechte und Pflichten in der Arbeitslosenversicherung»: «Sie belegen Ihrem RAV monatlich bis spätestens zum 5. Tag des Folgemonats die mit dem RAV individuell vereinbarte Anzahl Bewerbungen». Auch die Verordnung nennt keine Zahl. Art. 26 der Verordnung über die obligatorische Arbeitslosenversicherung (AVIV, SR 837.02) verlangt: «Die versicherte Person muss sich gezielt um Arbeit bemühen, in der Regel in Form einer ordentlichen Bewerbung.»

Ein Kalenderblatt mit rot umkreistem Tag, daneben ein Stapel Bewerbungen und ein Kuvert mit zwei Häkchen
Über den Monat verteilt, am 5. des Folgemonats nachgewiesen.

Welche Richtwerte nennen die Kantone?

Die Kantone führen die Arbeitslosenversicherung aus und nennen deshalb eigene Richtwerte. Zürich erwartet in der Regel 10 bis 12 Bewerbungen, Bern mindestens 8 und Solothurn bis zur individuellen Vereinbarung mindestens 6. Das sind Orientierungswerte: Dein RAV kann nach oben oder unten abweichen.

QuelleAussage zur AnzahlWortlaut
Kanton Zürichin der Regel 10 bis 12 pro Monat«Alle Arbeitsbemühungen (in der Regel 10-12) tragen Sie jeden Monat vollständig im Formular» ein
Kanton Bernmindestens 8 pro Monat, sobald die Arbeitslosigkeit absehbar ist«Sobald Sie wissen, dass Sie arbeitslos werden, müssen Sie pro Monat mindestens 8 Bewerbungen» vorweisen
Kanton Solothurnmindestens 6 pro Monat bis zur Vereinbarung«bis zur Vereinbarung mindestens sechs pro Monat»
SECO (Bund)keine Fixzahl, individuelle Vereinbarung«die mit dem RAV individuell vereinbarte Anzahl Bewerbungen»

Der Kanton Bern verlangt zudem einen frühen Start: «Beginnen Sie mit der Stellensuche spätestens 3 Monate, bevor Sie arbeitslos werden.» Ausnahmen gelten, wenn dir weniger als 3 Monate bis zur Arbeitslosigkeit bleiben, zum Beispiel bei einer kürzeren Kündigungsfrist. Merke dir: Wer in einem anderen Kanton wohnt, richtet sich nach dem eigenen RAV. Frag bei der ersten Beratung nach der Zahl und notiere sie dir.

Muss ich mich schon in der Kündigungsfrist bewerben?

Ja. Die Pflicht beginnt nicht erst mit der Anmeldung beim RAV, sondern mit der Kündigung. Der Kanton Solothurn schreibt in seiner Broschüre auf die Frage, ob du dich in der Kündigungsfrist bemühen musst: «Ja – im Interesse der Schadensminderung müssen Sie ab Kenntnis der Kündigung alles unternehmen, um möglichst nicht arbeitslos zu werden.»

Wer in der Kündigungsfrist nicht sucht, riskiert Einstelltage. Der Kanton Solothurn warnt in seiner Broschüre: «Wenn Sie während der Kündigungsfrist keine neue Stelle suchen, kann in unbegründeten Fällen eine Kürzung Ihrer Arbeitslosentaggelder erfolgen.» Du kannst dich bereits während der Kündigungsfrist beim RAV zur Arbeitsvermittlung anmelden. Bewahre ab dem ersten Tag jede Bewerbung und jede Absage auf: Die Solothurner Broschüre rät: «Bewahren Sie Bewerbungsschreiben, Stellenangebote und Absagebriefe auf, um Ihre Arbeitsbemühungen bei Ihrem RAV nachzuweisen.»

Was zählt als Bewerbung und was nicht?

Als Arbeitsbemühung zählt vor allem die gezielte schriftliche Bewerbung auf eine offene Stelle. Spontanbewerbungen gelten als Ergänzung. Wer sich nur bei einem Stellenvermittlungsbüro meldet, erfüllt die Pflicht nicht. Auch Bewerbungen ausserhalb deines Berufs können verlangt werden.

Der Leitfaden für Versicherte des SECO (Ausgabe 2026) hält fest: «Sie müssen sich gezielt, bereits vor Eintritt Ihrer Arbeitslosigkeit, in der Regel in Form einer ordentlichen Bewerbung, um eine neue Stelle bemühen, wenn nötig auch ausserhalb Ihres Berufes. Bewerbungen ohne Vorliegen konkreter Stellenangebote (sogenannte Blindbewerbungen) können nur als Ergänzung dienen.»

Das Merkblatt der Solothurner Behörde ergänzt: «Der ausschliessliche Beizug von Stellenvermittlungsbüros ist keine genügende persönliche Arbeitsbemühung.» Der Kanton Bern erwähnt als Formen Bewerbungen per Briefpost oder E-Mail, per Telefon oder vor Ort sowie über soziale Netzwerke wie LinkedIn. Qualität zählt: Die Solothurner Broschüre nennt als Kriterium: «Arbeitsbemühungen verteilen sich über den ganzen Monat». Zehn Bewerbungen am letzten Tag des Monats sind also keine gute Idee. Was ins Dossier gehört, liest du im Artikel Was gehört in eine Bewerbung, den Lebenslauf zeigt dir die Lebenslauf Vorlage Schweiz.

Bis wann musst du das RAV-Formular einreichen?

Du reichst den Nachweis spätestens am 5. Tag des Folgemonats ein, bei einem Wochenende am nächsten Werktag. Wer die Frist ohne entschuldbaren Grund verpasst, dessen Bemühungen zählen nicht mehr. Die Frist gilt für jede Kontrollperiode, also für jeden Kalendermonat.

Art. 26 Abs. 2 AVIV lautet: «Sie muss den Nachweis der Arbeitsbemühungen für jede Kontrollperiode spätestens am fünften Tag des folgenden Monats oder am ersten auf diesen Tag folgenden Werktag einreichen. Die Arbeitsbemühungen werden nicht mehr berücksichtigt, wenn sie die Frist verstreichen lässt und keinen entschuldbaren Grund geltend macht.» Die Solothurner Broschüre sagt es so: «Später eingereichte Nachweise werden ohne entschuldbaren Grund nicht mehr berücksichtigt.»

Eingereicht wird über die eServices oder mit dem Formular «Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen», je nach Absprache mit deinem RAV. Der Kanton Zürich nennt die Wege online, per E-Mail, per Post oder vor Ort. Der Kanton Bern verweist auf den Job-Room: «Arbeitsbemühungen im Job-Room Login erfassen.» Bei einer unvollständigen Eingabe lohnt sich eine Rückfrage beim RAV, bevor die Frist abläuft.

Wie kontrolliert das RAV deine Bewerbungen?

Das RAV prüft deine Arbeitsbemühungen jeden Monat. Das steht in Art. 26 Abs. 3 AVIV: «Die zuständige Amtsstelle überprüft die Arbeitsbemühungen der versicherten Person monatlich.» Falsche Angaben sind strafbar.

Der Kanton Solothurn schreibt: «In der Regel führt Ihr RAV mit Ihnen monatlich ein Beratungsgespräch durch. Dabei werden die Vermittlungsfähigkeit und -bereitschaft überprüft sowie die Bewerbungsstrategie optimiert.» Darum gilt: Kopien deiner Bewerbungen, Absagen und Inserate aufbewahren. Der Leitfaden des SECO warnt: «Unwahre oder unvollständige Angaben können zum Leistungsentzug und zu einer Strafanzeige führen.» Trage also nur Bewerbungen ein, die du wirklich gesendet hast.

Was passiert, wenn du zu wenig Bewerbungen nachweist?

Wer zu wenig oder ungenügende Bewerbungen nachweist, wird in der Anspruchsberechtigung eingestellt: Du erhältst für eine bestimmte Zeit keine Taggelder. Die Einstellung dauert 1 bis 60 Tage, abhängig vom Verschulden. Bei Wiederholung wird sie verlängert.

Art. 45 Abs. 3 AVIV legt die Stufen fest: «1–15 Tage bei leichtem Verschulden; 16–30 Tage bei mittelschwerem Verschulden; 31–60 Tage bei schwerem Verschulden.» Nach Abs. 5 wird die Dauer bei wiederholter Einstellung «angemessen verlängert», wobei die Einstellungen der letzten zwei Jahre berücksichtigt werden. Die genaue Anzahl Tage legt das RAV im Einzelfall fest; welche Tage für welchen Fehler gelten, steht nicht im Gesetz, sondern in internen Weisungen, die wir hier nicht wiedergeben.

Wichtig ist auch die Gegenseite: Nach je 60 Tagen kontrollierter Arbeitslosigkeit hast du Anspruch auf fünf kontrollfreie Tage. Art. 27 AVIV: «Der Versicherte hat den Bezug seiner kontrollfreien Tage spätestens 14 Tage im Voraus der zuständigen Amtsstelle zu melden.» In dieser Zeit musst du keine Bewerbungen schreiben.

Wie dokumentierst du deine Arbeitsbemühungen Schritt für Schritt?

Wer systematisch dokumentiert, erfüllt die Pflicht ohne Stress. Die Schritte unten gelten für jeden Monat und helfen dir, Frist, Zahl und Qualität im Griff zu behalten.

  1. Zahl klären: Frag bei der ersten Beratung, wie viele Bewerbungen das RAV von dir erwartet, und notiere dir die Zahl.
  2. Früh beginnen: Starte mit der Stellensuche ab Kenntnis der Kündigung und bewahre alle Unterlagen auf.
  3. Passende Stellen wählen: Bewirb dich vor allem auf offene Stellen, auch ausserhalb deines Berufs, wenn es nötig ist.
  4. Über den Monat verteilen: Plane mehrere Bewerbungen pro Woche statt eines Schubs am Monatsende.
  5. Sofort protokollieren: Trage Datum, Firma, Stelle, Form der Bewerbung und Ergebnis direkt nach dem Versand ein.
  6. Belege ablegen: Speichere Inserat, Bewerbung und Antwort pro Stelle in einem Ordner.
  7. Frist einhalten: Reiche den Nachweis bis spätestens am 5. des Folgemonats ein, online oder per Formular, und bewahre eine Kopie auf.

Wie sieht eine saubere Bewerbungsliste aus? Vorlage zum Kopieren

Eine eigene Liste erspart dir Arbeit am Monatsende. Sie ersetzt das offizielle Formular nicht, sondern dient dir als Vorlage für den Eintrag. Das Muster unten kannst du in eine Tabelle oder ein Dokument kopieren und pro Bewerbung ausfüllen.

Vorlage: Eintrag in deine Bewerbungsliste

Monat: [Monat Jahr]
Vereinbarte Anzahl mit dem RAV: [Zahl]

Nr. [1]
Datum: [Datum der Bewerbung]
Firma und Ort: [Firma, Ort]
Stelle: [Titel der Stelle]
Ansprechperson: [Name oder "keine genannt"]
Form: [E-Mail / Post / Online-Formular / Telefon / vor Ort]
Quelle der Stelle: [Job-Room / Firmenwebseite / Inserat / Netzwerk]
Ergebnis: [offen / Absage am [Datum] / Gespräch am [Datum]]
Beleg abgelegt: [ja, Ordner [Name]]

Beim Schreiben der einzelnen Bewerbungen hilft dir der Bewerbungsgenerator von Bewerbomat: Er schreibt aus deinem Profil für jede offene Stelle ein eigenes Anschreiben, das du prüfst und anpasst. So schaffst du die vereinbarte Zahl, ohne jedes Mal bei null anzufangen.

Muster: Kurze E-Mail-Bewerbung auf ein Inserat

Betreff: Bewerbung als [Funktion] – [Dein Name]

Guten Tag [Frau/Herr Nachname]

Auf [Job-Room / Webseite] habe ich Ihr Inserat für die Stelle als [Funktion] gelesen. Seit [Jahre] arbeite ich als [aktuelle Funktion] bei [Firma] und bringe [zwei konkrete Erfahrungen aus dem Inserat] mit.

Gerne überzeuge ich Sie in einem persönlichen Gespräch. Mein Lebenslauf und meine Zeugnisse liegen als PDF bei. Ich bin ab [Datum] verfügbar.

Freundliche Grüsse
[Vorname Nachname]
[Telefon]
[E-Mail]

Wenn du gerade ein Dossier aufbaust, findest du Struktur und Reihenfolge im Artikel Was gehört in eine Bewerbung. Wer das Schreiben auslagern will, vergleicht Angebote im Beitrag Bewerbung schreiben lassen in der Schweiz. Weitere Anleitungen findest du im Wissen-Bereich.

Kann ich die Bewerbungen mit Bewerbomat schneller schreiben?

Ja, wenn du viele passende Stellen findest und jedes Anschreiben prüfst, sparst du Zeit. Bewerbomat schreibt aus deinem echten Profil, ohne erfundene Fähigkeiten. Die Verantwortung für den Inhalt und für den Nachweis beim RAV bleibt bei dir.

Gerade in der Phase mit vereinbarter Monatszahl lohnt sich ein Werkzeug, das jede Bewerbung auf die Stelle ausrichtet: Arbeitsbemühungen gelten laut Solothurner Broschüre als qualitativ gut, wenn Bewerbungen unter anderem «zielgerichtet und sinnvoll» sind. Du kannst die erste Bewerbung gratis erstellen und selbst prüfen, ob dir der Ablauf passt.

FAQ

Wie viele Bewerbungen pro Monat verlangt das RAV mindestens?

Eine bundesweite Mindestzahl steht nicht im Gesetz. Du vereinbarst die Zahl mit deiner Beratungsperson. Bern nennt mindestens 8, Solothurn bis zur Vereinbarung mindestens 6, Zürich in der Regel 10 bis 12.

Bis wann muss ich die Arbeitsbemühungen einreichen?

Spätestens am 5. Tag des Folgemonats oder am ersten Werktag danach (Art. 26 AVIV). Später eingereichte Nachweise zählen ohne entschuldbaren Grund nicht mehr.

Wo finde ich das RAV-Formular für die Bewerbungen?

Es heisst «Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen» und ist auf arbeit.swiss zu finden. Je nach Absprache mit deinem RAV reichst du den Nachweis über die eServices, den Job-Room oder auf Papier ein.

Kontrolliert das RAV meine Bewerbungen wirklich?

Ja. Die zuständige Amtsstelle überprüft die Arbeitsbemühungen monatlich (Art. 26 Abs. 3 AVIV). Bewahre Kopien und Absagen auf, damit du deine Angaben belegen kannst.

Zählen Spontanbewerbungen für das RAV?

Sie können nur als Ergänzung dienen. Das SECO schreibt, dass Blindbewerbungen ohne konkrete Stellenangebote «nur als Ergänzung dienen» können. Der Schwerpunkt liegt auf offenen Stellen.

Wie viele Einstelltage drohen bei zu wenig Bewerbungen?

Eine Einstellung dauert je nach Verschulden 1 bis 60 Tage (Art. 45 AVIV). Wie viele Tage es im Einzelfall sind, entscheidet das RAV.

Muss ich in der Kündigungsfrist schon Bewerbungen schreiben?

Ja. Die Schadenminderungspflicht gilt ab Kenntnis der Kündigung. Wer nicht sucht, muss mit einer Kürzung der Taggelder rechnen.

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Quellen

  1. Verordnung über die obligatorische Arbeitslosenversicherung (AVIV, SR 837.02), Art. 26, 27 und 45 (Stand 1. November 2025) (2025)
  2. SECO, arbeit.swiss: Arbeitslosigkeit, Ein Leitfaden für Versicherte (Ausgabe 2026) (2026)
  3. SECO: Merkblatt «Rechte und Pflichten in der Arbeitslosenversicherung» (2022)
  4. Kanton Zürich, Amt für Wirtschaft und Arbeit: Persönliche Arbeitsbemühungen einreichen (2026)
  5. Kanton Bern, Amt für Arbeitslosenversicherung: FAQ zur Arbeitslosigkeit (2026)
  6. Kanton Solothurn, Amt für Wirtschaft und Arbeit: «Wissenswertes für Arbeitnehmer» (2023)

Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Beratung. Preise und Regeln können sich ändern; massgebend sind die Angaben der jeweiligen Anbieter und Behörden.

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